Markenstrategie: Konzept und Vorgehen Markennamen von Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen Marken- und Künstlernamen von Sängern, Schauspielern, Sportlern und sonstigen Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens Markenlogos: Wortmarke, Bildmarke/Symbole und Charaktere Slogans: Kurze,  markante Phasen zur Marke und ihrer USP
ZELLER & SEYFERT – Prozessanwälte für Markenrecht
 
 
 
   
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Markenexperten - Porträt Quartal 4 / 2014

ZELLER & SEYFERT

Bei ZELLER & SEYFERT handelt es sich um eine
Rechtsanwaltskanzlei, die ihre Mandanten in
markenrechtlichen Streitigkeiten bundesweit vor
Gericht und in Verfahren vor dem DPMA vertritt.
ZELLER & SEYFERT vertreten ihre Mandanten
ebenso vor dem EuG und dem EuGH in Luxemburg
sowie in EU-markenrechtlichen Verfahren vor
dem HABM in Alicante, Spanien. Die ausgeprägte
Erfahrung der Anwälte von ZELLER & SEYFERT
bei der Prozessführung kommt den Mandanten
gerade auch in Fällen mit internationalem Bezug
zugute.

Vertretung vor deutschen Gerichten

Ein markenrechtlicher Streit wird in Deutschland
vor zwei unterschiedlichen Gerichten ausgetragen:
Entweder vor dem Bundespatentgericht (BPatG) in
München oder vor einem örtlich zuständigen Land-
gericht. Das BPatG ist immer dann zuständig, wenn
ein Betroffener Beschlüsse des Deutschen Patent-
und Markenamtes (DPMA) überprüfen lassen will.
Vor dem Landgericht kann ein in seinem Marken-
recht Verletzter insbesondere Unterlassungs-,
Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen
den Rechtsverletzer durchsetzen. Der Geschäfts-
führer von ZELLER & SEYFERT, Herr Rechts-
anwalt Dr. Christian Seyfert , hat seine Man-
danten schon in mehreren hundert gerichtlichen
Verfahren erfolgreich vor deutschen Gerichten
vertreten. Er ist Fachanwalt für Gewerblichen
Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Urheber-
und Medienrecht. Seine langjährige prozessuale
Erfahrung verschafft ihm eine Gelassenheit und
Weitsicht, die seine Mandanten seit Jahren an ihm
schätzen. Gerichte - auch der höheren Instanzen
- schätzen an ihm seine fundierte schriftsätzliche
Vorbereitung der gerichtlichen Verfahren.

Vertretung vor dem EuG und dem EuGH

Jeder, der durch eine markenrechtliche Entschei-
dung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt
(HABM) beschwert ist, kann dagegen beim Gericht
der Europäischen Union (EuG) Klage einreichen. Ent-
scheidungen des EuG kann der Betroffene dann
noch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf
Rechtsfehler überprüfen lassen. Die Verfahren
vor dem EuG und dem EuGH sind deutlich stärker
formalisiert als die markenrechtlichen Verfahren
vor deutschen Gerichten. So dürfen markenrecht-
liche Klagen zum EuG nicht länger als 20 Seiten
sein. Die Redezeit in einer mündlichen Verhandlung
vor dem EuG ist regelmäßig auf 15 Minuten begrenzt.
Das EuG schätzt dabei das Verlesen eines vorbe-
reiteten Plädoyers durch den Anwalt.

ZELLER & SEYFERT
vertreten regelmäßig Mandan-
ten vor dem EuG und dem EuGH. Mandanten können
sich sicher sein, dass die Anwälte von ZELLER &
SEYFERT
den Prozessstoff zugunsten ihres Mandan-
ten so aufarbeiten, dass er den hohen formalen und
qualitativen Ansprüchen von EuG und EuGH genügt.






Dr. Christian Seyfert, Partner von Zeller & Seyfert"Der Wert einer Marke
beweist sich erst vor Gericht."


Dr. Christian Seyfert
Rechtsanwalt und Partner


Erfahrung zahlt sich aus

Eine Marke ist letztendlich nur dann etwas wert,
wenn sie sich vor Gericht auch durchsetzen lässt.
Es wäre besonders ärgerlich für einen Markeninhaber,
wenn sein Anwalt die Eigenheiten der prozessualen
Durchsetzung seiner Markenrechte vor deutschen
und EU-Gerichten nicht versteht. Spezialisierung und
Erfahrung zahlen sich bei der gerichtlichen Vertretung
in komplexen Markenstreitigkeiten aus. ZELLER &
SEYFERT
stehen für eine solche Spezialisierung
und Erfahrung.


Aktuelle Fachbeiträge

> Markenrechtsverletzung bei Keyword-
   Advertising
am Beispiel Fleurop,
   Blogeintrag vom 18. Januar 2014

> Konkretisierung des kennzeichnungs- und
   wettbewerbsrechtlichen Streitgegenstands-
   begriffs
(TÜV I), Blogeintrag vom 12. Januar 2014

> Markenstreitverfahren in Deutschland,
   Blooeintrag vom 21. November 2013

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Ihr Ansprechpartner:
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